22.2.11

Indien wegen Todesstrafe abmahnen

Ein indisches Gericht bestätigte das Todesurteil gegen den einzigen überlebenden Attentäter der Anschlagserie in Mumbai vom 26. bis 29.11.2008, bei der mehr als 170 Menschen getötet und mehr als 230 Menschen verletzt wurden. Der damals 19-jährige Attentäter habe auch in den Prozessen keinerlei Reue gezeigt und stelle eine Gefahr für die Gesellschaft dar. - Solche Urteilsbegründung kann jedoch nur im Falle der Freilassung/Freikommung zutreffen, aber da die Gefahr durch Haft gebannt werden kann, ist die Todesstrafe falsch und ihrerseits staatsverbrecherische Missachtung des Lebens.

9.2.11

Waffenhändler Guttenbergs "Entwicklungshilfe" für Indien

Vollkommen unkritisch kolportiert die SZ per DPA-Meldung den geplant gleich zweimaligen Auftritt Guttenbergs in der "südindischen Hightech-Metropole" Bangalore auf der "Luft- und Raumfahrtmesse Aero India". Dort gehe es um die Einholung eines 7,3 Mrd. Euro großen Auftrag für 126 Eurofighter im Wettbewerb gegen die Konkurrenzprodukte von Boing und Lockheed Martin. Dass die russischen MiG und Suchoi ebenfalls im Angebot sind, unterschlägt die DPA-Meldung mal rasch, als sei DPA das Presseorgan von EADS. - Nebenbei ein komischer Stückpreis (ca.58 Mio.€), denn wieder einmal zockt ein Konzern in Deutschland viel größer ab. Aber das ist jetzt das Thema nicht, sondern die Frage, was das hungerleidige Indien mit den Kampfjägern anfangen soll. Kriegsvorbereitung gegen Pakistan? Krieg gegen abtrünnige Provinzen? Aufrüstung gegen China? Was sagen China und Pakistan dazu? Das interessiert korrumpierten Journalismus nicht und offenbar auch nicht den Minister.

Indien aufrüsten gegen wen, Herr Guttenberg? Und "christlich-sozial"?

Wenn trotz der Vorgänge in Ägypten noch immer Saudi Arabien und Indien auf der Kundenliste stehen, die Rüstungskonzerne am liebsten die ganze Welt mit ihrem Mist beliefern würden, dann zeigt sich, wie wenig der Rüstungswahnsinn mit der vorgeblichen Aufgabe "Verteidigung" zu tun hat.

"Wenn wir nicht liefern, dann liefern andere." - So argumentiert die Waffenlobby und unterscheidet sich von der Drogenmafia nicht. Auch mit Guttenberg bleibt Deutschland Teil dieser weltweiten Mafia, denn ob von Christdemokraten oder anderen regiert, profilierte sich bisher keine Partei damit, die Rüstungsexporte zu verringern, auf NATO-Mitglieder zu beschränken oder von Weltsicherheitsratsentscheidungen abhängig zu machen.

Markus Rabanus >> Diskussion

8.2.11

Bangladesch: 14-jährige zu Tode gepeitscht

Dhaka (Bangladesch), 07.02.2011 – Ein 14-jähriges Mädchen ist im Krankenhaus ihren Verletzungen erlegen, die ihr Bewohner des Dorfes Naria, etwa vierzig Kilometer südlich der Landeshauptstadt Dhaka, bei der Vollstreckung des Urteils eines örtlichen Standgerichtes zugefügt wurden. Der Vierzehnjährigen wurde vorgeworfen, ein Verhältnis mit einem verheirateten Mann gehabt zu haben, der ihr Cousin war. Die Ehefrau des Mannes hatte geklagt, sie habe gesehen, wie das Mädchen mit ihrem 40-jährigen Mann gesprochen habe. Das Standgericht hatte das Mädchen und den Ehemann zu 100 Hieben mit einer Bambusrute verurteilt. Der Vater des Mädchens wurde zu einer Geldstrafe von 50.000 Taka verurteilt, umgerechnet knapp 500 Euro.
Die Polizei hat bereits vier Personen verhaftet, nach weiteren 14 werde gefahndet, berichtete die britische Zeitung The Guardian am Donnerstag (3. Februar). Ihnen wird Mord und Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Unter den Verhafteten sind die Klägerin und der Iman des Ortes, der das Urteil nach der Scharia gefällt haben soll. Rund 90 Prozent der etwa 160 Millionen Einwohner Bangladeschs sind Muslime, von denen die meisten einen gemäßigten Islam praktizieren.
Nach dem Urteil wurde das Mädchen in ein Haus gezerrt, in dem 20 bis 25 Personen anwesend waren, darunter vier Frauen. Das Mädchen war während der Vollstreckung ohnmächtig geworden und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Es starb nach einer Woche und wurde am Mittwoch (2. Februar) beerdigt. Zu einer Bestrafung des von dem Standgericht ebenfalls verurteilten Ehemannes kam es nicht. Der Mann ist, so berichtete die Polizei, auf der Flucht. Die Polizei hat Berichte örtlicher Medien dementiert, nach denen der Ehemann das Mädchen vergewaltigt haben soll, und die Ehefrau die Schreie des Mädchens gehört habe. Es gibt Darstellungen, nach denen die Familie des Ehemannes das Mädchen am Tag vor dem Standgericht verprügelt haben soll.
„Was für eine Art von Gerechtigkeit ist das? Meine Tochter wurde im Namen der Gerechtigkeit zu Tode geschlagen“, beklagte Dorbesh Khan, der Vater des Mädchens gegenüber der British Broadcasting Corporation. Die Tat hat in Bangladesch zu Aufregung geführt. Durch eine Fatwa verhängte Strafen sind seit 2010 illegal. Damals hatte das Oberste Gericht des Landes in einem Urteil angeordnet, dass die Behörden solche Vorfälle zu verfolgen haben, anderweitig würden sie gegen die Verfassung des Landes verstoßen. Es handelt sich um den zweiten bekanntgewordenen Fall seit der Entscheidung des obersten Gerichtes.
Im Dezember war eine vierzigjährige Frau im Bezirk Rajshahi öffentlich ausgepeitscht worden, sie starb an den Folgen der unmenschlichen Behandlung. Anlass für die Strafe war der Vorwurf, sie habe ein Verhältnis mit ihrem Stiefsohn gehabt.