22.2.11

Indien wegen Todesstrafe abmahnen

Ein indisches Gericht bestätigte das Todesurteil gegen den einzigen überlebenden Attentäter der Anschlagserie in Mumbai vom 26. bis 29.11.2008, bei der mehr als 170 Menschen getötet und mehr als 230 Menschen verletzt wurden. Der damals 19-jährige Attentäter habe auch in den Prozessen keinerlei Reue gezeigt und stelle eine Gefahr für die Gesellschaft dar. - Solche Urteilsbegründung kann jedoch nur im Falle der Freilassung/Freikommung zutreffen, aber da die Gefahr durch Haft gebannt werden kann, ist die Todesstrafe falsch und ihrerseits staatsverbrecherische Missachtung des Lebens.