3.7.11

Ekelhaft: Streit um die Spratly-Inseln

Fernab von der Volksrepublik China und Taiwan-China, fernab von Vietnam, den Philippinen, von Brunei und Malaysia, kleine Felsen im Meer, sonst nichts, aber die Spekulation auf Erdöl- und Erdgasvorkommen - das ist diesen Staaten Grund genug, um sich über diese Region zu streiten und labern von "unanfechtbarer Souveränität", die sie sich gegenseitig streitig machen. Zwecks solcher Argumentation mit Soldateska provisorisch "besetzt".
Was nun? Eigentlich müsste der Streit vor den Weltsicherheitsrat. Der wiederum müsste vom Weltgerichtshof ein Rechtsgutachten einfordern, aber im Weltsicherheitsrat haben mit den USA, Russland und Großbritannien Atommächte das Sagen, die soeben erst die Arktis unter sich aufteilten, um die dort vermuteten Rohstoffvorkommen zu plündern, weit außerhalb ihrer Territorien unter dem Vorwand der "Kontinentalsockel".
Auch deutscher Energiehunger macht sich mitschuldig an dem barbarischen Verhalten von Staaten. Auch die deutsche Automobilindustrie, wenn sie den Öldurst Chinas erhöht. "Sonst machen es andere." - Mit solcher Argumentation redet sich auch die Drogen-Mafia raus.

Markus Rabanus >> Diskussion

22.4.11

Thailand und Kambodscha führten "Grenzgefechte"

Der Streit um eine im Grenzgebiet befindliche Tempelanlage eskalierte erneut militärisch. Die Regierungen demonstrieren damit ihre Unfähigkeit zur zivilen Konfliktbeilegung und forderten die Bevölkerungen zum Verlassen der Gegend auf. Die Nachbarstaaten und übrige Welt schaut weg oder tatenlos zu, als seien die Orgien nationaler Selbstjustiz statthaft. - Es wäre gut, wenn die Bundesregierung Vermittlungsdienste anbieten und die Nachbarstaaten dringend auffordern würde, sich daran zu beteiligen.

7.4.11

Ai Weiwei unverzüglich freilassen

Zur Festnahme des chinesischen Künstlers Ai Weiwei erklären Volker Beck, Sprecher für Menschenrechtspolitik, und Viola von Cramon, Sprecherin für die auswärtigen Beziehungen der EU:

Der chinesische Staat schlägt hart zu gegen jene, die für die Freiheit eintreten. Die Freiheit der Meinung, der Presse und der Kunst waren in der Volksrepublik schon lange nicht mehr so stark eingeschränkt wie gerade jetzt. Gegenüber regimekritischen Menschen herrscht in China derzeit eine Atmosphäre der Repression, die selbst gemessen an den sonstigen chinesischen Gepflogenheiten deprimierend ist. Die Verhaftung Ai Weiweis ist der bisherige Höhepunkt.

Nun versucht die chinesische Führung, ihr rechtsstaatswidriges Verhalten zu legitimieren, indem sie Ai Weiwei "Wirtschaftsverbrechen" vorwirft. Chinesische Behörden nutzen allzu oft derartige Vorwürfe als durchschaubaren Vorwand, um politische Gegner zum Schweigen zu bringen. Die gestrige Meldung zum Grund der Verhaftung ist bereits heute wieder von der Internetseite der staatlichen Agentur Xinhua gelöscht. Die Fortschritte der Rechtsstaatsentwicklung der vergangenen Jahre können nicht aufwiegen, dass in China Medien und Gerichte unter dem direkten Einfluss der Politik stehen.

Glauben die chinesischen Machthaber wirklich, dass die Menschen darauf hereinfallen? Gesellschaftliche Stabilität kann die chinesische Führung nicht mit mehr Kontrolle sondern nur durch mehr Offenheit erreichen.

Ai Weiwei muss unverzüglich auf freien Fuß kommen. Selbst wenn der Vorwurf der Wirtschaftsverbrechen zuträfe, wäre dies kein Grund, ihn an einem unbekannten Ort unter unbekannten Bedingungen dauerhaft festzuhalten. Das ist unverhältnismäßig und deshalb rechtsstaatswidrig. Die chinesische Führung muss endlich damit beginnen, die völkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, deren Umsetzung sie immer wieder vollmundig versprochen hatte.

Die Bundesregierung fordert wohlfeil Ai Weiweis Freilassung. Die fast zeitgleich eröffnete Ausstellung "Kunst der Aufklärung" soll dem offenen und partnerschaftlichen Dialog mit China dienen. Wenn diese Ausstellung jedoch Chinas Umgang mit der Freiheit in keiner Weise in Frage stellt, kann sie diese Wirkung keinesfalls entfalten. Die Bundesregierung darf sich daher die diplomatischen Affronts der fast zeitgleichen Verhaftung Ai Weiweis und der Ausladung Tilmann Spenglers nicht einfach gefallen lassen. Dabei ist doch gerade die Freiheit der Meinung, der Medien und auch der Kunst das Wesen der Aufklärung, von der in der Ausstellung eigentlich die Rede sein soll.

4.4.11

Peking verhaftete Regimekritiker Ai Weiwei

Allem Anschein nach hat die chinesische Führung gestern noch während des Besuchs von Bundesaußenminister Westerwelle den für seine Regimekritik Künstler Ai Weiwei verhaftet. Nun müsste das Auswärtige Amt Protest einlegen, allerdings einen inhaltlich qualifizierten, dass sich demokratische Staaten durch Offenheit für Kritik auszeichnen, so gerade auch in vermeintlich "inneren Angelegenheiten".
Markus Rabanus >> Definition Diplomatie

11.3.11

Dalai Lama kündigt politischen Rücktritt an

Der im Exil lebende Dalai Lama will nach 60 Jahren Amtszeit die politische Führung an ein gewähltes Oberhaupt abgeben. Die chinesische Führung reagierte mit Spott und Hetze. So titelt http://german.china.org.cn mit "Dalai Lama ein Wolf in Mönchskutte" und möchte den eigenen Imperialismus vergessen machen, der den Dalai Lama mit der Einverleibung Tibets im Jahr 1950 ins Exil zwang.
Peking ist anzuraten, entweder angemessen respektvoll mit tibetanischen Angelegenheiten umzugehen oder sich der Kommentierung zu enthalten.

Erdbeben und Tsunami verwüstet Japans Nordostküste

An Japans Nordostküste ereignete sich um 14 Uhr Tokioer Zeit ein Erdbeben der Stärke 8,8. Große Wassermassen ergossen sich ins Landesinnere. Noch liegen keine Informationen über Todesopfer vor. Atomkraftwerke hätten sich automatisch abgeschaltet, hieß es zunächst. Später wurden Störfälle gemeldet und Atomalarm ausgelöst. Im Atomkraftwerk Fukushima Daiichi sei das Kühlsystem ausgefallen. Ein Feuer im japanischen Atomkraftwerk Onagawa in der Provinz Miyagi sei gelöscht.
Bereits am Mittwoch war der Inselstaat von einem Erdbeben der Stärke 7 erschüttert worden, das möglicherweise für das Hauptbeben gehalten wurde, aber nur Vorbeben war.

22.2.11

Indien wegen Todesstrafe abmahnen

Ein indisches Gericht bestätigte das Todesurteil gegen den einzigen überlebenden Attentäter der Anschlagserie in Mumbai vom 26. bis 29.11.2008, bei der mehr als 170 Menschen getötet und mehr als 230 Menschen verletzt wurden. Der damals 19-jährige Attentäter habe auch in den Prozessen keinerlei Reue gezeigt und stelle eine Gefahr für die Gesellschaft dar. - Solche Urteilsbegründung kann jedoch nur im Falle der Freilassung/Freikommung zutreffen, aber da die Gefahr durch Haft gebannt werden kann, ist die Todesstrafe falsch und ihrerseits staatsverbrecherische Missachtung des Lebens.

9.2.11

Waffenhändler Guttenbergs "Entwicklungshilfe" für Indien

Vollkommen unkritisch kolportiert die SZ per DPA-Meldung den geplant gleich zweimaligen Auftritt Guttenbergs in der "südindischen Hightech-Metropole" Bangalore auf der "Luft- und Raumfahrtmesse Aero India". Dort gehe es um die Einholung eines 7,3 Mrd. Euro großen Auftrag für 126 Eurofighter im Wettbewerb gegen die Konkurrenzprodukte von Boing und Lockheed Martin. Dass die russischen MiG und Suchoi ebenfalls im Angebot sind, unterschlägt die DPA-Meldung mal rasch, als sei DPA das Presseorgan von EADS. - Nebenbei ein komischer Stückpreis (ca.58 Mio.€), denn wieder einmal zockt ein Konzern in Deutschland viel größer ab. Aber das ist jetzt das Thema nicht, sondern die Frage, was das hungerleidige Indien mit den Kampfjägern anfangen soll. Kriegsvorbereitung gegen Pakistan? Krieg gegen abtrünnige Provinzen? Aufrüstung gegen China? Was sagen China und Pakistan dazu? Das interessiert korrumpierten Journalismus nicht und offenbar auch nicht den Minister.

Indien aufrüsten gegen wen, Herr Guttenberg? Und "christlich-sozial"?

Wenn trotz der Vorgänge in Ägypten noch immer Saudi Arabien und Indien auf der Kundenliste stehen, die Rüstungskonzerne am liebsten die ganze Welt mit ihrem Mist beliefern würden, dann zeigt sich, wie wenig der Rüstungswahnsinn mit der vorgeblichen Aufgabe "Verteidigung" zu tun hat.

"Wenn wir nicht liefern, dann liefern andere." - So argumentiert die Waffenlobby und unterscheidet sich von der Drogenmafia nicht. Auch mit Guttenberg bleibt Deutschland Teil dieser weltweiten Mafia, denn ob von Christdemokraten oder anderen regiert, profilierte sich bisher keine Partei damit, die Rüstungsexporte zu verringern, auf NATO-Mitglieder zu beschränken oder von Weltsicherheitsratsentscheidungen abhängig zu machen.

Markus Rabanus >> Diskussion

8.2.11

Bangladesch: 14-jährige zu Tode gepeitscht

Dhaka (Bangladesch), 07.02.2011 – Ein 14-jähriges Mädchen ist im Krankenhaus ihren Verletzungen erlegen, die ihr Bewohner des Dorfes Naria, etwa vierzig Kilometer südlich der Landeshauptstadt Dhaka, bei der Vollstreckung des Urteils eines örtlichen Standgerichtes zugefügt wurden. Der Vierzehnjährigen wurde vorgeworfen, ein Verhältnis mit einem verheirateten Mann gehabt zu haben, der ihr Cousin war. Die Ehefrau des Mannes hatte geklagt, sie habe gesehen, wie das Mädchen mit ihrem 40-jährigen Mann gesprochen habe. Das Standgericht hatte das Mädchen und den Ehemann zu 100 Hieben mit einer Bambusrute verurteilt. Der Vater des Mädchens wurde zu einer Geldstrafe von 50.000 Taka verurteilt, umgerechnet knapp 500 Euro.
Die Polizei hat bereits vier Personen verhaftet, nach weiteren 14 werde gefahndet, berichtete die britische Zeitung The Guardian am Donnerstag (3. Februar). Ihnen wird Mord und Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Unter den Verhafteten sind die Klägerin und der Iman des Ortes, der das Urteil nach der Scharia gefällt haben soll. Rund 90 Prozent der etwa 160 Millionen Einwohner Bangladeschs sind Muslime, von denen die meisten einen gemäßigten Islam praktizieren.
Nach dem Urteil wurde das Mädchen in ein Haus gezerrt, in dem 20 bis 25 Personen anwesend waren, darunter vier Frauen. Das Mädchen war während der Vollstreckung ohnmächtig geworden und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Es starb nach einer Woche und wurde am Mittwoch (2. Februar) beerdigt. Zu einer Bestrafung des von dem Standgericht ebenfalls verurteilten Ehemannes kam es nicht. Der Mann ist, so berichtete die Polizei, auf der Flucht. Die Polizei hat Berichte örtlicher Medien dementiert, nach denen der Ehemann das Mädchen vergewaltigt haben soll, und die Ehefrau die Schreie des Mädchens gehört habe. Es gibt Darstellungen, nach denen die Familie des Ehemannes das Mädchen am Tag vor dem Standgericht verprügelt haben soll.
„Was für eine Art von Gerechtigkeit ist das? Meine Tochter wurde im Namen der Gerechtigkeit zu Tode geschlagen“, beklagte Dorbesh Khan, der Vater des Mädchens gegenüber der British Broadcasting Corporation. Die Tat hat in Bangladesch zu Aufregung geführt. Durch eine Fatwa verhängte Strafen sind seit 2010 illegal. Damals hatte das Oberste Gericht des Landes in einem Urteil angeordnet, dass die Behörden solche Vorfälle zu verfolgen haben, anderweitig würden sie gegen die Verfassung des Landes verstoßen. Es handelt sich um den zweiten bekanntgewordenen Fall seit der Entscheidung des obersten Gerichtes.
Im Dezember war eine vierzigjährige Frau im Bezirk Rajshahi öffentlich ausgepeitscht worden, sie starb an den Folgen der unmenschlichen Behandlung. Anlass für die Strafe war der Vorwurf, sie habe ein Verhältnis mit ihrem Stiefsohn gehabt.